Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz melden

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Was tun, wenn ihr einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bemerkt?


Erstmal vorweg, Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung. Scheut also nicht davor, missstände anzuzeigen.


Wir als Tierschutzverein dürfen euch dabei nur Unterstützen, aber wir sind nicht befugt Konsequenzen durchzusetzen und dürfen auch kein Tierhalteverbot aussprechen, diese Entscheidung darf nur von Amtsseiten getroffen werden. Das Land entscheidet individuell von Fall zu Fall, je nach schwere, in welche Form sie tätig werden, ein Tierhalteverbot ist meist die letzte Wahl. Deshalb ist es wichtig am Ball zu bleiben und die Entwicklung, bei Missständen immer wieder an das Veterinäramt weiter zu geben.


Unsere Aufgabe ist es zum einen euch beratend zur Seite zu stehen, sowie können wir uns selbst ein Bild von der Situation machen und dies den zuständigen Behörden melden. Lasst euch jedoch bitte nicht entmutigen, wenn ihr seitens Amt keine Informationen mehr bekommt, aus Datenschutzgründen, dürfen diese euch keine Auskünfte geben.



Wer ist zuständig? An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Northeim, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser. 



Unter dem folgendem Link könnt ihr Verstöße gegen das Tierschutzgesetz direkt beim Landkreis Northeim melden. 



Verstoß gegen das Tierschutzgesetz melden

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